Adressänderungen / Mutationen / Wohnortswechsel

Adressänderungen sind der Einwohnerkontrolle spätestens 10 Tage nach dem Umzug mitzuteilen. Die Mutationen werden von dort automatisch in die Zivilschutz-Mannschaftskontrolle übernommen.

Das Dienstbüchlein ist der Zivilschutzstelle einzureichen. Diese ändert im Dienstbüchlein den Adresseintrag.

Bei Wohnortswechsel innerhalb des Kantons, bleibt normalerweise die Einteilung in der aktuellen Zivilschutzorganisation bestehen (kein Wechsel der ZSO).

Bei Wohnortswechsel über die Kantonsgrenze, werden sie normalerweise in die ZSO der neuen Wohnortsgemeinde eingeteilt. In diesem Fall müssen sie ihre persönliche Ausrüstung bei uns abgeben. Sollte der Wuch zum Verbleiben in der aktuell eingeteilten ZSO bestehen, ist ein schriftliches Gesuch bei der Zivilschutzstelle einzureichen.

 

Mutationen persönlicher Daten

Um das alarmmässige Telefonaufgebot im Katastrophenfall sicherzustellen, benötigen wir ihre aktuelle:

Wir bitten sie bei einer Mutation dieser Kontaktdaten, dies der Zivilschutzstelle umgehend mitzuteilen.

Wir bezahlen den Sold und die Spesen per Banküberweisungaus desshalb sind wir auf aktuelle Bankdaten angewiesen. Wir bitten sie auch diese Änderung umgehend zu melden.